AGB

I. Vertragsgrundlage

ABB Reifendienst ist ein Reifendienstleistungsunternehmen.

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Bei telefonischer Bestellung bzw. Auftragserteilung kann Schriftform verlangt werden.

Der Besteller ist auf vorliegende Bedingungen hingewiesen worden und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

II. Preise/Angebote/Preisänderungen

Die angegebenen Preise sind – gleich wo sie angegeben wurden – freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Verpackung und Versandkosten. Sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Individuell erarbeitete Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit.

Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise behalten Gültigkeit, sofern die Lieferung innerhalb der nächsten 6 Monate erfolgt.

III. Lieferzeiten/Lieferverzug

Liefertermin/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden.

Der Besteller hat erst nach Ablauf von 10 Tagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist im Sinne der §§ 281, 323 BGB zu bestimmen.

IV. Eigentumsübergang

Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen des Unternehmens gegenüber dem Besteller erfüllt sind.

Der Besteller ist verpflichtet, bei Zugriffen von Dritten (Pfändung, Zurückbehaltungsrecht oder Ähnliches) auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt des Unternehmens steht.

Das Unternehmen ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Dies gilt gemäß § 503 BGB stets als Rücktritt vom Vertrag.

V. Gewährleistung

Soweit die Ware Mängel im Sinne von § 634 BGB aufweist, leistet das Unternehmen Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die dritte Nachbesserung fehlschlägt, stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Offensichtliche Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

VI. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind bei Übergabe ohne jeglichen Abzug sofort zur Zahlung fällig.

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, unbare Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Tut es dies doch, erfolgt die Annahme stets nur erfüllungshalber.

VII. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort der Niederlassung des Unternehmens, 16227 Eberswalde.

Gerichtsstand ist 16225 Eberswalde.